Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt für Rechtsfrieden im Interesse des Verbraucherschutzes. Der Notar betreut den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften. Er berät und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Das Ergebnis ist eine klar und eindeutig gefasste Urkunde. Notare sind' besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. In Hessen werden die Notaraufgaben von Rechtsanwälten wahrgenommen, die zu Notaren ernannt sind. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht zu.
Beurkundungen jeglicher Art (Ehe-, Erb-, Immobilien- und Schenkungsverträge, Testamente, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Versammlungsbeschlüsse, Gründung sowie Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung etc.) Vollstreckbarerklärung von Privaturkunden (privater Darlehensvertrag), Anwaltsvergleiche und Schiedssprüche mit vereinbartem Wortlaut Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften Vornahme von Verlosungen und Auslosungen Abnehmen von Eiden und eidesstattlichen Versicherungen Durchführung freiwilliger Versteigerungen Erstellen von Vermögensverzeichnissen Verwahrung von Wertpapieren sowie Kostbarkeiten Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen Beratung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Unparteiliche Beratung über die rechtliche Tragweite des beabsichtigten Rechtsgeschäfts Erörterung konfliktträchtiger Punkte im Dialog mit den Beteiligten Entwurf des Urkundstextes nach den Vorstellungen der Beteiligten Schutz vor übereilter Bindung bei riskanten Rechtsgeschäften (Warnfunktion) u.a. durch Vorlesen der Urkunde Vollzug der Urkunde (z.B. Eintrag im Grundbuch bzw. im Handelsregister) Notar trägt Verantwortung für den ordnungsgemäßen Inhalt der Urkunde und das gesamte Verfahren.
Funktion der Beweissicherung, Vollstreckungswirkung, als Sicherungsmittel für Kreditaufnahmen und Durchsetzung vertraglicher Zahlungspflichten. Eine notarielle Urkunde hat Wirkungen, die sonst nur einer gerichtlichen Entscheidung zukommen.
Zum Thema "Immobilienkauf: So hilft Ihnen der Notar richtig" verweisen wir auf eine ausführliche Darstellung in einem "Special" der Stiftung Warentest:
Nicht in allen Fällen entspricht die gesetzliche vorgesehene Erbfolge den persönlichen Vorstellungen. Mit einem notariellen Testament bringen Sie Ihre individuellen Wünsche klar, eindeutig und rechtssicher zum Ausdruck.
Die Eintragung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille im Todesfall auch aufgefunden wird.
Nicht selten verlieren - nicht nur ältere - Menschen durch Unfall oder Krankheit ihre Entscheidungsfähigkeit. In diesem Falle sind Eltern, Ehepartner oder Kinder nicht, wie vielfach angenommen wird, per Gesetz zur Vertretung befugt. Vielmehr ist eine solche rechtliche Vertretung nur aufgrund einer ausdrücklich erteilten Vollmacht oder eines Beschluss zur Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers durch das zuständige Betreuungsgericht möglich.
Das Betreuungsgericht kann eventuell eine vollkommen fremde Person zum Betreuer ernennen. Auch für den Fall, dass eine nahestehende Person zum Betreuer bestellt wird, fallen durch das Betreuungsverfahren laufende, nicht unerhebliche Kosten an; zudem ist der Betreuer an bestimmte gesetzliche Pflichten gebunden.
Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie für diesen Ernstfall vor. Sie vermeiden eine Betreuung, indem Sie eine Person Ihres Vertrauens mit den wesentlichen Entscheidungen in Ihren persönlichen und finanziellen Angelegenheiten bevollmächtigen. Inhalt und Umfang der Vollmacht bestimmen Sie selbst; sie können die Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen.
Eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bewirkt, dass der Bevollmächtigte im Fall der Fälle umgehend benachrichtigt wird.
Argumente für eine notarielle Beurkundung Ihrer Vorsorgevollmacht:
Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, die zum Verlust der Möglichkeit der eigenen Willensbildung und -Äußerung führen, Vorstellungen dazu äußern, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen - und welche Sie ablehnen.
Sinnvollerweise wird mit der Durchsetzung dieser Behandlungswünsche ein durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigter oder ein möglicher gesetzlicher Betreuer beauftragt.
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